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Flächen in Berlin
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Gibt es Formulare für diese Bewilligung?
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Verkaufsstellen dürfen montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein. Grundsätzlich müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Bitte nehmen Sie die folgenden Ausnahmen zur Kenntnis: - Verkaufsstellen für den Bedarf von Touristen dürfen an Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20 Uhr öffnen. - Verkaufsstellen mit bestimmten Waren (wie Blumen, Zeitungen und Zeitschriften, Bäckereiprodukte etc.) dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffnen. - Bestimmte Verkaufsstellen (wie Tankstellen, Apotheken, Flughäfen usw.) dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. - Das Land Berlin kann eine berlinweite Ladenöffnung von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr für maximal 8 Sonn- oder Feiertage pro Jahr zulassen. Darüber hinaus dürfen Verkaufsstellen an besonderen Anlässen (z. B. Firmenjubiläum oder Straßenfest) an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen von 13 bis 20 Uhr öffnen.
Welche Bewilligungen benötige ich, um Öffnungszeiten zu verlängern? Wo kann ich diese erhalten?
Ein "Mustervordruck für die Anzeige einer anlassbezogenen Sonn-/Feiertagsöffnung" finden Sie unter folgendem Link:
https://service.berlin.de/dienstleistung/327974/
Darf ich Waren auf dem Gehsteig anbieten?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. "Anträge zu straßenverkehrsbehördlichen Ausnahmegenehmigungen" sind auf der offiziellen Webseite von Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - verfügbar.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Den Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis finden Sie in der unten stehenden Quelle: https://service.berlin.de/dienstleistung/327483/
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten? Ist eine Bewilligung erforderlich, um diese zu verlängern? Wo kann ich diese erhalten?
Die Sperrzeit für Bars und Gaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr morgens.
Gibt es besondere Bewilligungen (z.B. Alkoholausschank)?
Ja, Sie benötigen z. B. eine Bewilligung um Alkohol auszuschenken.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist erforderlich.
Benötigen Inhaber/Führungskräfte eine besondere Bewilligung?
Nein, Inhaber/Führungskräfte benötigen nicht eine besondere Bewilligung.